9. August 2018 - Historische Programmentwicklung
Auf Empfehlung des Wissenschaftsrates wurde im Jahr 1968 das Programm „Sonderforschungsbereiche“ (SFB) in die deutsche Wissenschaftslandschaft eingeführt.
Damit verfolgte man die Intention, an den Universitäten wissenschaftlich hervorragende Verbünde eng kooperierender Wissenschaftler*innen zu fördern und zum Auf- und Ausbau von Forschungsschwerpunkten beizutragen.
Darüber hinaus sollten Sonderforschungsbereiche auch strukturelle Wirkung an den Hochschulen entfalten. Damit grenzten sie sich von den bis dato verfügbaren Möglichkeiten zur Förderung von mehrteiligen Forschungsprojekten der DFG wie etwa den Schwerpunktprogrammen und Forschungsgruppen ab und ergänzten diese passgenau.
Besonders attraktiv war das SFB-Programm von Anfang an dadurch, dass es den Wissenschaftler*innen bei der Themensetzung vollständige Freiheit gewährte, was 50 Jahre später weiterhin gilt. Die Finanzierung der 17 ersten Verbünde erfolgte über Sondermittel von Bund und Ländern. Längst ist das Budget für die Sonderforschungsbereiche regulärer Bestandteil des Haushalts der DFG und entspricht etwa 20 Prozent seines Fördervolumens. Insgesamt wurde in den vergangenen 50 Jahren die Einrichtung von über tausend Verbünden finanziert.
Zur Bewältigung der Aufgaben, die in Zusammenhang mit dem neuen Förderinstrument entstanden, richtete der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft bereits 1968 einen „Senatsausschuss für die Angelegenheiten der Sonderforschungsbereiche“ ein, der sich seitdem mit Grundsatzfragen des Programms befasst. Bevor vier Jahre später auch der „Bewilligungsausschuss für die Förderung der Sonderforschungsbereiche“ der DFG seine Arbeit aufnahm, oblag die finale Entscheidung über die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen dem Wissenschaftsrat. Dem Bewilligungsausschuss gehörten zunächst 15 bis 22 wissenschaftliche Mitglieder sowie Vertreter*innen von Bund und Ländern an. Als die Anzahl der Landesvertretungen im Zuge der Wiedervereinigung anstieg, wurde auch die Zahl der wissenschaftlichen Mitglieder des Bewilligungsausschusses sukzessive auf bis zu 40 erhöht.
Ein weiterer Meilenstein in der Programmgeschichte bestand in der Idee, neue Initiativen zunächst auf Basis eines Konzepts zu beraten. Mit der Umsetzung dieser Idee wurde im Jahr 1976 das bis heute praktizierte zweistufige Verfahren zur Antragstellung eingeführt. Doch auch in den darauffolgenden Jahrzehnten haben die zuständigen Gremien regelmäßig Beschlüsse gefasst, um das Programm an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Dies betrifft beispielsweise den zeitlichen Rahmen für die Förderung. Um zu gewährleisten, dass die Verbünde langfristig, aber nicht auf Dauer angelegt sind, beschloss der Bewilligungsausschuss für die Sonderforschungsbereiche im Jahr 1982 eine maximale Förderdauer von 15 Jahren, untergliedert in bis zu fünf Förderperioden von je drei Jahren.
Im Jahr 2002 wurde die Dauer der einzelnen Förderperiode auf vier Jahre erhöht und gleichzeitig der maximale Förderzeitraum eines Verbundes auf zwölf Jahre begrenzt. Diese zeitliche Begrenzung verleiht dem Bewilligungsausschuss einerseits die Flexibilität, regelmäßig neue Sonderforschungsbereiche in die Förderung aufzunehmen. Anderseits ermöglicht eine Förderdauer von zwölf Jahren den beteiligten Forscher*innen, sich aus einer längerfristigen und qualitätsverpflichteten Perspektive mit herausfordernden wissenschaftlichen Fragen und Problemen auseinanderzusetzen.
Neben rein wissenschaftlichen Teilprojekten sind im Rahmen von Sonderforschungsbereichen auch Vorhaben möglich, über die die Verbünde ihre Forschungsergebnisse in Wirtschaft und Gesellschaft hineintragen können. So richtete die DFG im Jahr 1996 sogenannte Transferbereiche ein – zunächst als eigene Programmvariante von Sonderforschungsbereichen. Dadurch stellte sie die Weichen, um anwendungsnahe Projekte innerhalb der Verbünde gemeinsam mit Industriepartnern weiterentwickeln zu können. Noch zielführender erschien es nach den Erfahrungen der ersten Jahre, Transferprojekte und -bereiche direkt als integrale Teile bestehender Sonderforschungsbereiche zu fördern, was 2004 so beschlossen wurde. Seitdem ist ein Antrag auf Transferprojekte im Rahmen von Sonderforschungsbereichen jederzeit möglich. Aktuell verfolgen etwa acht Prozent aller laufenden Verbünde ein Vorhaben zum Erkenntnistransfer.
Dem wachsenden Interesse am Thema Wissenschaftskommunikation trägt das Programm Rechnung, indem substanzielle Vorhaben auf diesem Gebiet seit dem Jahr 2005 als eigene Teilprojekte gefördert werden können. Mittlerweile integrieren etwa 15 Prozent aller Verbünde ein Teilprojekt zur Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise indem sie themenspezifische Schulprojekte initiieren oder Ausstellungen konzipieren.
Vorreiter sind Sonderforschungsbereiche auch auf einem Gebiet, das in der forschungspolitischen Diskussion zunehmend als Schlüsselthema erkannt wird: dem Forschungsdatenmanagement. Mit der langfristigen Sicherung und Bereitstellung von Forschungsdaten leisten deren Urheberinnen und Urheber einen wichtigen Beitrag zur Nachvollziehbarkeit und Qualität wissenschaftlichen Arbeitens und eröffnen innovative Anschlussmöglichkeiten für die weitere Forschung. Nachdem im Jahr 2009 ein erster Antrag auf einen Sonderforschungsbereich bewilligt wurde, der das Management seiner Forschungsdaten im Rahmen eines eigenen Teilprojekts zur Informationsinfrastruktur organisiert, sind viele weitere Verbünde diesem Beispiel gefolgt – aktuell trifft dies auf 19 Prozent aller laufenden SFB zu.
Ein weiteres wichtiges Programmziel betrifft die Förderung der frühen wissenschaftlichen Karriere. So wurden etwa im Jahre 1997 SFB-Nachwuchsgruppen eingeführt, damit Wissenschaftler*innen frühzeitig in einer selbständigen Leitungsfunktion Erfahrungen sammeln und sich bewähren können. Dieses Ziel verfolgt auch das 1999 ins Leben gerufene Emmy-Noether-Programm, in das SFB-Nachwuchsgruppen später integriert wurden. Um Promovierenden in Sonderforschungsbereichen einen formalen Rahmen für eine strukturierte Ausbildung anzubieten, bestehen seit dem Jahr 2006 mit der SFB-Teilprojektvariante „Integriertes Graduiertenkolleg“, die in Anlehnung an das erfolgreiche DFG-Programm „Graduiertenkollegs“ entwickelt wurde, die entsprechenden Möglichkeiten. Mittlerweile macht fast die Hälfte aller Verbünde hiervon Gebrauch.
Zu den strukturellen Zielen des SFB-Programms zählen außerdem die Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaft sowie der Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Forschungstätigkeit. Hier haben Sonderforschungsbereiche früh Maßstäbe gesetzt: Bei jeder Begehung vor Ort werden sowohl die Anstrengungen der Hochschule als auch die ergänzenden Maßnahmen des Verbundes evaluiert und auf ihren Erfolg hin überprüft.
Eine weitere Entwicklung, die den Bedarfen von Sonderforschungsbereichen und ihren Mitgliedern zugutekommt, betrifft die Erhöhung der Flexibilität bei der Mittelverwendung. So können Sach- und Personalmittel, die für einen Verbund bewilligt wurden, ohne Rücksprache mit der Geschäftsstelle ineinander umgewandelt werden. Auf einen Beschluss des Hauptausschusses hin können Sonderforschungsbereiche seit dem Jahr 2002 zusätzlich sogenannte Pauschale Mittel als Verfügungsmittel für Unvorhergesehenes beantragen, über deren Verausgabung sie erst im Nachhinein Rechenschaft ablegen müssen. Die maximale Höhe dieser Mittel, die zunächst 75.000 Euro betrug, wurde im Jahr 2010 auf 100.000 Euro aufgestockt.
Große Wirkungen – und dies ist ein zentraler Mehrwert des Programms – zeigen Sonderforschungsbereiche vor allem bei der Förderung von Kooperationen. Dies betrifft zum einen wissenschaftliche Kooperationen innerhalb gleicher und zwischen verschiedenen Fachgebieten an antragstellenden Universitäten und zum anderen institutionenübergreifende Kooperationen im Wissenschaftssystem, die durch die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Forschungseinrichtungen in einem Verbund zustande kommen.
Um Kooperationen zwischen Hochschulen zu beflügeln, ermöglicht die DFG seit dem Jahr 1999 die gemeinsame Antragstellung mehrerer Universitäten für einen SFB in der Programmvariante „SFB/Transregio“. Diese Gemeinschaftsverbünde erfreuen sich großer Beliebtheit: Aktuell wird mehr als ein Viertel aller Sonderforschungsbereiche in Form eines SFB/Transregio durchgeführt. Seit dem Übergang vom Ortsprinzip zum Hochschulprinzip im Jahr 2015 ermöglicht die DFG eine noch größere Flexibilität bei der Beteiligung weiterer Hochschulen an einem SFB; ihr Anteil darf nun bis zu 40 Prozent betragen. Mehr als zwei Drittel aller Verbünde nehmen heute bereits die Möglichkeit in Anspruch, Teilprojekte zu integrieren, die an einer beteiligten, aber nicht an einer antragstellenden Universität angesiedelt sind. Ebenfalls gut zwei Drittel der SFB enthalten außeruniversitäre Teilprojekte.
Für die beteiligten Wissenschaftler*innen entsteht der wohl größte Gewinn nach wie vor durch den persönlichen Austausch mit den anderen Mitgliedern des SFB, mit denen sie über das gemeinsame Forschungsziel verbunden sind. Für einen solchen Austausch liefert das persönliche Gespräch, das durch die räumliche Nähe oft auch zufällig entsteht, auf allen Qualifizierungsebenen wichtige Impulse – auch in Zeiten elektronischer Kommunikation.