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Die Bewilligung von DFG-Anträgen erfordert die Umsetzung der Empfehlungen der Guten wissenschaftlichen Praxis. In diesem Zusammenhang besteht auch eine Erwartung an die Unterstützung des Umgangs mit Forschungsdaten durch die wissenschaftliche Einrichtung. Konkret besteht die Erwartung, dass die lokale Datensicherung und Archivierung von publizierten Ergebnissen zum Zweck der Nachprüfbarkeit in Fehlverhaltensfällen gewährleistet wird. Hierzu gehört eine zeitgemäße IT-Struktur, die eine Verarbeitung auch von umfangreichen Datensätzen möglich macht und Basisdienste, wie lokale Speicherung und Dokumentation von Forschungsdaten. Kosten, die diesen Zwecken dienen, gehören zur Grundausstattung und können nicht bewilligt werden.
Anders verhält es sich mit Kosten, die anfallen, um den Zugang zu Forschungsdaten zu erlangen oder die im Projekt entstandenen Forschungsdaten so zu bearbeiten und aufzubereiten, dass diese von anderen nachgenutzt werden können oder Kosten, die für die Überführung der Daten in ein öffentliches Repositorium anfallen. Diese Kosten können als projektspezifische Kosten beantragt und bewilligt werden. Hierzu zählen beispielsweise personelle Aufwände für die Aufbereitung oder den Transfer von Daten in existierende Repositorien, aber auch Soft- und Hardware, die für diese Zwecke benötigt werden. Aus den Angaben im Antrag muss daher der Verwendungszweck und die Abgrenzung von der Grundausstattung deutlich werden.
In DFG-Anträgen finanzierbar sind darüber hinaus Nutzungsgebühren, Mitgliedsbeiträge bzw. Kosten die bei der Nutzung etablierter Infrastrukturen anfallen. Die Mittel können in diesem Fall unter der Rubrik „Sonstige Kosten“ erläutert und beantragt werden. Die Voraussetzung für die Finanzierung von Nutzungsgebühren ist das Vorhandensein eines öffentlich einsehbaren transparenten Kosten-Leistungskatalogs des Repositoriums.