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Die Begutachtung von Projektanträgen, in denen zur Bearbeitung der Forschungsfragen in wesentlichen Teilen Forschungssoftware (weiter-)entwickelt wird, erfordert in der Regel auch Expertisen, die neben der fachwissenschaftlichen Bedeutung des Vorhabens auch den (Weiter-)Entwicklungsprozess und Einsatz der Forschungssoftware beurteilen. Neben den üblichen Begutachtungskriterien sollten daher auch die folgenden softwarespezifischen Aspekte beachtet werden:
Die (Weiter-)Entwicklung und der Einsatz von Forschungssoftware sind in hohem Maße von den unterschiedlichen Anforderungen wissenschaftlicher Disziplinen geprägt. In der Begutachtung sollte daher festgestellt werden, ob das Projekt das Forschungsthema in den fachlichen Diskurs integriert und ob die Softwareentwicklung den fachüblichen Standards und möglichen nachfolgenden Anwendungsfällen gerecht wird.
Die Entwicklung von Forschungssoftware erfordert nicht nur ein tiefes fachspezifisches Wissen, um die Anforderungen im Fach adäquat in Forschungssoftware umsetzen zu können, sondern auch eine hohe Kompetenz im Bereich Softwareentwicklung. Bei der Würdigung von wissenschaftlichen Qualifikationen sollten daher auch explizit die Fähigkeiten, die die fachspezifische wissenschaftliche Softwareentwicklung erfordert, als eigenständige wissenschaftliche Leistungen berücksichtigt werden. Hierbei sollten insbesondere die Aspekte des disziplinspezifischen Entwicklungsprozesses wie z. B. Anforderungsdefinition, Funktionsweise der Forschungssoftware, Operationalisierbarkeit einer Forschungsmethode usw. berücksichtigt werden, die über Programmierkenntnisse hinausgehen und eine hohe fachwissenschaftliche Expertise erfordern.
In der Begutachtung sollte berücksichtigt werden, dass die (Weiter‑)Entwicklung von Forschungssoftware sowohl den Standards der Softwareentwicklung folgt, als auch den Logiken des fachspezifischen Forschungsprozesses unterliegt und den projektspezifischen Anforderungen gerecht wird. Ziele und Arbeitsprogramm eines Forschungsprojekts sollten entsprechend danach beurteilt werden, ob Zweck und Anforderungsdefinition der Forschungssoftwareentwicklung sowie zentrale Schritte und Ziele des Entwicklungsprozesses plausibel mit dem Forschungsvorhaben verbunden sind.