Ein fachspezifisch adäquater Umgang mit Forschungsdaten, die wissenschaftlichen Projekten zugrunde liegen oder bei deren Durchführung entstehen, ist ein wesentlicher Bestandteil qualitätsorientierter und anschlussfähiger Forschung. Deshalb muss der Umgang mit Forschungsdaten, sowie mit Objekten, die diesen zugrunde liegen, sorgfältig geplant, dokumentiert und beschrieben werden. Eine Nachnutzungsmöglichkeit der Forschungsdaten sowie evtl. der Objekte durch andere sollte, wann immer möglich, angestrebt werden. Fachspezifisch einschlägige Empfehlungen zu Standards, Methoden und Infrastrukturen sollten berücksichtigt werden.
Zu Forschungsdaten zählen u. a. Messdaten, Laborwerte, audiovisuelle Informationen, Texte, Surveydaten oder Beobachtungsdaten, methodische Testverfahren sowie Fragebögen. Korpora und Simulationen können ebenfalls zentrale Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung darstellen und werden daher ebenfalls unter den Begriff Forschungsdaten gefasst. Da Forschungsdaten in einigen Fachbereichen auf der Analyse von Objekten basieren (z. B. Gewebe-, Material-, Gesteins-, Wasser- und Bodenproben, Prüfkörper, Installationen, Artefakte und Kunstgegenstände), muss der Umgang mit diesen ebenso sorgfältig sein und eine fachlich adäquate Nachnutzungsmöglichkeit, wann immer sinnvoll und möglich, mitgedacht werden. Ähnliches gilt, wenn Software für die Entstehung oder Verarbeitung von Forschungsdaten erforderlich ist.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft erwartet daher, dass in Forschungsprojekten der Umgang mit Forschungsdaten beschrieben wird. Die Beschreibung soll sich dabei an der Checkliste zum Umgang mit Forschungsdaten (zum Fragenkatalo ) orientieren. Es wird empfohlen, möglichst frühzeitig und bereits während der Planungsphase des Projekts, Kontakt zu einem Forschungsdatenzentrum oder Repositorium aufzunehmen, bei dem die Forschungsdaten hinterlegt werden können (zu RIsource und re3dat ). Die Ausführungen zum Umgang mit Forschungsdaten sind Teil der Begutachtung und Teil der Berichtspflicht nach Abschluss des Projekts. Kosten, die für den projektspezifischen Umgang mit Forschungsdaten anfallen, sollten beantragt werden („Beantragbare Mittel). Können Sie zum Auf- und Ausbau von Forschungsdaten-Infrastrukturen oder von Werkzeugen und Methoden im Forschungsdatenmanagement beitragen, stehen Ihnen spezifische Förderinstrumente zur Verfügung („Forschungsdaten in der Infrastrukturförderung). Die Verfügbarmachung von Forschungsdaten, Entwicklung von Methoden und Standards oder der Aufbau von Dateninfrastrukturen sind relevante Beiträge zur Nachhaltigkeit von Forschungsergebnissen sowie Teil der Guten Wissenschaftlichen Praxis und sollten in den Vorarbeiten oder in den wissenschaftlichen Profilen der Antragstellenden aufgeführt werden.
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