Mit der „Exzellenzstrategie“ soll der Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessert werden.
Damit wird die im Rahmen der Exzellenzinitiative erfolgreich initiierte Weiterentwicklung und Stärkung der deutschen Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildung und Kooperationen im Wissenschaftssystem fortgeführt.
In den Sitzungen am 29. - 30. November 2021 sowie am 30. November - 1. Dezember 2022 hat das Committee of Experts wegweisende Entscheidungen über die zweite Wettbewerbsphase getroffen.
Auf der Basis der von Bund und Ländern am 16. Juni 2016 getroffenen und am 4. November 2022 aktualisierten Verwaltungsvereinbarung führen die DFG und der Wissenschaftsrat das Programm Exzellenzstrategie gemeinsam in zwei Förderlinien durch:
Das Committee of Experts hat in der Sitzung am 29. - 30. November 2021 einen ersten Zeitplan für die zweite Wettbewerbsphase der Exzellenzstrategie verabschiedet.
Förderlinie Exzellenzcluster:
Förderlinie Exzellenzuniversitäten:
Weitere Informationen zur Förderlinie Exzellenzuniversitäten finden Sie auf der Webseite des Wissenschaftsrat.
Über Antragsskizzen und Anträge entscheiden das Expertengremium (Committee of Experts) und die Exzellenzkommission für die Exzellenzstrategie.
Das Committee of Experts besteht aus insgesamt 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen, das gesamte Spektrum der Disziplinen repräsentierenden Personen, die auch über langjährige Erfahrungen im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügen.
Der oder die Vorsitzende des Wissenschaftsrats und der Präsident oder die Präsidentin der DFG gehören dem Committee of Experts ohne Stimmrecht an und führen den Vorsitz.
Zu den Aufgaben des Committee of Experts gehören unter anderem die Festlegung der Förderbedingungen, die Bewertung der Skizzen und Anträge auf der Grundlage (fach-)wissenschaftlicher Begutachtungen, die Förderempfehlungen für die Exzellenzkommission, die Entscheidung über die zur Antragstellung berechtigenden Skizzen sowie die Bewertung der Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzuniversitäten.
Die Exzellenzkommission besteht aus dem Committee of Experts sowie den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder. Die Exzellenzkommission entscheidet auf Basis der Empfehlungen des Committee of Experts über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten.
Am 27. und 28. September 2017 traf das Committee of Experts für die Exzellenzstrategie die ersten Entscheidungen in der Förderlinie Exzellenzcluster und wählte 88 Antragsskizze zur Antragstellung aus. Sie wurden aus insgesamt 195 Antragsskizzen ausgewählt, die von 63 Hochschulen bei der DFG eingereicht und in international besetzten Panels nach wissenschaftlichen Qualitätskriterien begutachtet worden waren.
Zum 21. Februar 2018 reichten 41 Universitäten 88 Anträge in der Förderlinie Exzellenzcluster bei der DFG ein. 26 von ihnen waren von mehreren Universitäten eingereicht worden, darunter drei von drei Universitäten gemeinsam. Knapp die Hälfte der eingereichten Projekte knüpften unmittelbar an Exzellenzcluster oder Graduiertenschulen an, die bereits in der vorausgegangenen Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder gefördert wurden. Die im Rahmen der Exzellenzinitiative geförderten Exzellenzcluster und Graduiertenschulen, die keine Fortsetzung in der Exzellenzstrategie erfuhren, erhielten bis Ende Oktober 2019 eine Abschlussförderung.
Am 27. September 2018 fiel die Entscheidung über die Exzellenzcluster in der Exzellenzstrategie. Die mit dem internationalen Committee of Experts und den Wissenschaftsministerinnen und -ministern des Bundes und der Länder besetzte Exzellenzkommission wählte aus 88 beantragten Projekten
57 Exzellenzcluste, die sieben Jahre gefördert werden.
Zum 21. Februar 2018 waren beim Wissenschaftsrat 26 Absichtserklärungen zur Antragstellung in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten eingegangen. Mit den Entscheidungen über die Exzellenzcluster vom September 2018 erfolgte zugleich die Zulassung zur Antragstellung für 19 Konzepte für Exzellenzuniversitäten. Bis zum 10. Dezember 2018 wurden 19 Anträge eingereicht – dabei handelte es sich um 17 Anträge als Einzeluniversität und um zwei Anträge als Verbund von Universitäten. Die Entscheidung zur Förderung von
10 Exzellenzuniversitäten und einem Universitätsverbun traf die Exzellenzkommission am 19. Juli 2019.
Weitere Zahlen und Fakten finden sich in verschiedenen Veröffentlichungen der DFG unter "Sprecherbriefe, Pressemitteilungen und Publikationen".
Der DFG Infobrief „Von null auf hundert? Personalaufbau in Exzellenzclustern“ fasst die im Rahmen des jährlichen Monitorings der DFG erhobenen soziodemografischen Daten der beteiligten Wissenschaftler*innen zusammen und gibt einen Gesamtüberblick über die Zusammensetzung der Exzellenzcluster nach Karrierestufe, Geschlecht, Fachrichtung sowie der Internationalität der beteiligten Forscher*innen.
Der Bericht „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder – Statistische Übersichten zu den Förderentscheidungen zu Exzellenzclustern (September 2018)“ beschreibt die Skizzen- und Antragsphase bis zu den Bewilligungen der neuen Exzellenzcluster. Neben Kennzahlen zur regionalen und fachlichen Verteilung der Vorhaben werden auch Themen wie die Interdisziplinarität der Cluster und die Zusammensetzung der Begutachtungsgruppen näher beleuchtet
Im Auftrag der DFG hat das Sozialforschungsinstitut infas zur Evaluation des Begutachtungsverfahrens der Exzellenzstrategie eine Online-Befragung unter allen Gutachter*innen durchgeführt. An der Umfrage haben sich zwei Drittel der Gutachter*innen beteiligt. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse zusammen.
Die DFG-Geschäftsstelle lud am 29. und 30. April 2021 Verantwortliche der Exzellenzcluster aus der ersten Förderrunde und Vertreter*innen der Universitäten sowie Mitglieder des Committee of Experts und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zu einem gemeinsamen Austausch über die Rahmenbedingungen exzellenter Forschung in Deutschland ein. Die Veranstaltung bot die Möglichkeit des Austauschs verschiedener Perspektiven auf das Programm, von der Antragstellung über die praktische Arbeit der Exzellenzcluster. Der folgende Bericht gibt weitere Einblicke.
In der Geschäftsstelle der Deutschen Forschungsgemeinschaft stehen Ihnen als Ansprechpersonen zur Verfügung:
Für das gesamte Programm
Für die Wettbewerbsphase in der Förderlinie "Exzellenzcluster"
Ansprechpersonen für einzelne Exzellenzcluster sowie zu Verfahrensfragen
Mittelverwendung
Nordrhein-Westfalen
Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Hamburg, Sachsen
Bayern, Hessen
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland
Berlin, Niedersachsen
In der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats steht Ihnen als Ansprechperson zur Verfügung:
Für das gesamte Programm sowie die Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“
Für die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder (ExStra) wurde ein Logo entwickelt. Es steht in Farbe oder Schwarz-Weiß sowie in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Das Manual regelt die Verwendung.
Weitere Informationen zur Exzellenzstrategie aktualisieren wir auf dieser Seite im Laufe des Verfahrens. Für einen Schnellzugriff nutzen Sie bitte die URL