Das Förderprogramm richtet sich an Angehörige von wissenschaftlichen Informationsinfrastruktureinrichtungen in Deutschland wie bspw. Bibliotheken, Archive, Museen, Forschungssammlungen, Forschungsdatenzentren oder Rechen- und Informationszentren. Ziel der Förderung ist die Digitalisierung und / oder Erschließung von wissenschaftlich relevanten Objekten jeder Art. Dazu zählen unter anderem:
Das Programm ermöglicht auch spartenübergreifende virtuelle Zusammenführungen von verteilt aufbewahrten Sammlungen.
Mit Bezug auf Materialien, für deren Digitalisierung und / oder Erschließung es noch keine etablierten Standards gibt, ist es zudem Ziel des Programms, die Entwicklung und / oder Anwendung von Qualitätskriterien zu befördern.
Des weiteren können Anträge zur Anwendung neuerer Verfahren für die Digitalisierung und Erschließung, z. B. durch Optical Character Recognition (OCR) oder Optical Layout Recognition (OLR), automatische Bilderkennung, Named-Entity Recognition oder 3D-Digitalisierung, im Förderprogramm gestellt werden. Hier finden Sie alle notwendigen "Formulare und Merkblätter"
Hintergrund
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert im Bereich der Wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme Projekte an wissenschaftlichen Einrichtungen, insbesondere Service- und Informationseinrichtungen in Deutschland. Förderziel ist der Aufbau leistungsfähiger Informationssysteme für die Forschung unter überregionalen Gesichtspunkten.
Ziele
Förderung von Brückenprojektanträgen
Antragsberechtigung
Grundsätzlich Angehörige von wissenschaftlichen Informationsinfrastruktureinrichtungen in Deutschland wie bspw. Bibliotheken, Archiven, Museen, Forschungssammlungen, Forschungsdatenzentren oder Rechen- und Informationszentren u. ä., sofern sie gemeinnützig sind – unabhängig von der Größe der Einrichtung.
Jeder Wissenschaftler und jede Wissenschaftlerin in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland, dessen oder deren Ausbildung – in der Regel mit der Promotion – abgeschlossen ist.
Kooperationen
Bestehen bisher keine fundierten Erfahrungen mit Digitalisierungs- und / oder Erschließungsprojekten und der überregionalen Bereitstellung der Daten, empfiehlt sich die Kooperation mit einer größeren bestandshaltenden Einrichtung: Bspw. einer Universitäts- oder Landesbibliothek, einem Landesarchiv, einem größeren Museum oder Medienzentrum etc.
Dies gilt auch für kleinere Einrichtungen, die nicht über die personelle und / oder infrastrukturelle Ausstattung für entsprechende Projekte verfügen.
Umfang der Projekte
Hinsichtlich der Antragssumme gibt es weder eine Mindest- noch eine Höchstgrenze. Das Antragsvolumen ergibt sich aus der Projektkalkulation.
Projektergebnisse
Der dauerhafte Verbleib und die Zugänglichkeit der Digitalisate sowie der Metadaten bei der projektnehmenden Einrichtung müssen gewährleistet sein.
Gute wissenschaftliche Praxis (GWP)
Falls Ihre Einrichtung die GWP noch gar nicht, d.h. auch nicht in der mittlerweile überholten Fassung, umgesetzt hat, kontaktieren Sie uns bitte umgehend vor Antragseinreichung.
Leitlinie zur Verwendung der Programmpauschale
Anträge können ausschließlich über das elan-Portal der DFG eingereicht werden.
Vor der Antragstellung müssen alle Antragstellenden sich im elan-Portal registriert haben. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung im elan-Portal bis zu 24h dauern kann.
Digitalisierung und / oder Erschließung von Beständen und Sammlungen, die für die Forschung überregional von Bedeutung sind
Voraussetzungen
Digitalisierungsprojekte
Erschließungsprojekte
Fördergegenstand sind ausschließlich dauerhaft frei zugängliche Bestände in Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft in Deutschland.
Spezifische Materialgattungen
Personal
Sachmittel
Es ist ein Vergleichsangebot vorzulegen.
Investitionskosten
Sollten Geräte (Scanner, Kamerasysteme etc.) beantragt werden, ist der projektspezifische Bedarf klar in Abgrenzung zur Grundausstattung zu begründen.
Ein Drittel der projektspezifischen Kosten sind in Eigenleistung zu erbringen
Eigenleistungen können sich aus folgenden Positionen zusammensetzen
Für den Prozess der Begutachtung, Bewertung und Entscheidung über Anträge muss mit einem Zeitraum von über sechs Monaten gerechnet werden.
Begutachtung
Bewertung
Entscheidung
Die abschließende Entscheidung über die Anträge trifft der Hauptausschuss der DFG.
Der Mittelabruf wird über ein Formular geregelt. Bitte schicken Sie das entsprechende Formular „41.031 - Mittelabruf Sachbeihilfen (Drittmittel)“ ausgefüllt und unterschrieben im Original an:
Deutsche Forschungsgemeinschaft
– Finanzielle Umsetzung von Förderentscheidungen –
53170 Bonn
Zwischenbericht
Abschlussbericht