Das Programm Open-Access-Publikationskosten dient der Bezuschussung von Kosten für die Open-Access-Publikation. Das langfristige Ziel der DFG ist es, Zuschüsse nur für solche Open-Access-Publikationen vorzusehen, die aus DFG-geförderten Projekten hervorgehen. In einer ersten Förderphase (2021-2023) konnten Einrichtungen allerdings Publikationsmittel grundsätzlich auf der Basis aller ihrer qualitätsgesicherten Open-Access-Publikationen einwerben und verwenden – also unabhängig von DFG-Projektförderung. Erst in einer zweiten Förderphase (2024-2027) sollen nur noch diejenigen Open-Access-Artikel, die nachweislich aus der DFG-Förderung hervorgehen, der Kalkulation des Zuschussbedarfs zugrunde gelegt werden, auch wenn die Verwendung der eingeworbenen DFG-Mittel wie in der ersten Phase flexibel bleibt. Zudem können Zuschüsse für die Veröffentlichung von Open-Access-Büchern beantragt werden, sofern diese aus einer DFG-Förderung resultieren. Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
E-Mail: | angela.holzer@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2568 |
E-Mail: | christina.hemme@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2238 |
Das Programm „Infrastrukturen für wissenschaftliches Publizieren“ zielt auf die weitere Unterstützung der Open-Access-Transformation. Dazu wird zum einen der Auf- und Ausbau geeigneter Informationsinfrastrukturen und zum anderen die (Weiter-)Entwicklung struktureller Rahmenbedingungen für das wissenschaftliche Publizieren gefördert. Die Förderung wird auf drei thematische Schwerpunkte ausgerichtet, nämlich
Im Schwerpunkt „Strukturbildung für die Open-Access-Transformation“ werden Projekte zur Modellentwicklung und Standardisierung von Verträgen und Finanzflüssen gefördert. Im Schwerpunkt „Open-Access-Infrastrukturen“ werden Vorhaben zum Auf- und Ausbau qualitätsgesicherter, überregional relevanter Publikationsplattformen unterstützt. Im Schwerpunkt „Digitales Publizieren“ werden innovative Techniken und Verfahren für das wissenschaftliche Publizieren entwickelt, umgesetzt und erprobt. Darüber hinaus werden auch weiterhin Projekte gefördert, die auf die Gründung oder den weiteren Ausbau einer einzelnen Open-Access-Zeitschrift oder auf die Transformation einer einzelnen Zeitschrift in den Open Access zielen.
E-Mail: | michael.geuenich@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2009 |
Mit dem Förderprogramm „Überregionale Lizenzierung“ hat die DFG bis 2020 die Bibliotheken dabei unterstützt, im Rahmen von überregionalen Verträgen neue und innovative Lizenzierungsmodelle sowie Ansätze zur Bündelung der Lizenzierungsaktivitäten beim Erwerb von elektronischen Medien umzusetzen und zu erproben, die auch in anderen Verhandlungskontexten nachgenutzt werden können. Eine in den Jahren 2017-2019 durchgeführte Bewertung des Programms ergab, dass die wichtigsten Fördereffekte in der Strukturbildung und Standardisierung lagen. Sie zeigten sich konkret z.B. an der Erarbeitung von Modellverträgen für den Abschluss überregionaler Lizenzen, an standardisierten Vorgaben für Workflows zur Vertragsabwicklung oder in den Bemühungen, in den Einrichtungen vergleichbare Daten zu Publikationszahlen und -kosten zu erheben. Dabei dienten die über das Programm gewährten Mittel zur Förderung von Lizenz- und Publikationskosten als Anreiz, den Strukturaufbau an Konsortien und wissenschaftlichen Einrichtungen zu initiieren und zu verstärken. Zukünftig fördert die DFG den Strukturaufbau direkt im Programm „Infrastrukturen für wissenschaftliches Publizieren“ im dortigen Schwerpunkt „Strukturbildung für die Open-Access-Transformation“.
Das Programm „Überregionale Lizenzierung“ wurde zusammen mit der dazugehörigen Ausschreibung „Open-Access-Transformationsverträge“ mit Ende des Jahres 2020 eingestellt. Für Anträge in diesem Programm oder in der Ausschreibung, die im Jahr 2020 bewilligt wurden oder noch in der Förderung waren, kann einmalig ein Fortsetzungsantrag mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten gestellt werden, sofern die Höchstförderdauer noch nicht ausgeschöpft ist.
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Mit dem Programm „Open Access Publizieren“ hat die DFG bis 2020 wissenschaftliche Hochschulen bei der Einrichtung von Publikationsfonds unterstützt, aus denen die für Artikel in Open-Access-Zeitschriften anfallenden Publikationsgebühren finanziert werden konnten, sofern Angehörige der Hochschule als „submitting author“ bzw. „corresponding author“ fungieren.
Für die Jahre 2021 und 2022 gelten die Förderbedingungen von in diesem Programm bewilligten Publikationsfonds fort. Über das Programm eingeworbene Mittel dürfen nur für rein goldene Open-Access-Publikationen eingesetzt werden. Die Kosten der APC dürfen 2000 EUR inkl. Mehrwertkosten nicht übersteigen.
Eine in den Jahren 2017-2019 durchgeführte Bewertung des Programms hat gezeigt, dass das wichtigste Förderziel des Programms erreicht wurde: der erfolgreiche Aufbau von Publikationsfonds zur Finanzierung von Open-Access-Publikationsgebühren einzelner Artikel aus Open-Access-Zeitschriften. Allerdings zeigen aktuelle Entwicklungen, darunter der Abschluss von Open-Access-Transformationsverträgen und die zunehmende Publikation von Büchern im Open Access, dass heute andere Wege gegangen werden müssen, um Open-Access-Publikationskosten zu fördern. Zuschüsse sind heute nämlich sowohl für den Abschluss von Transformationsverträgen, als auch für die Veröffentlichung in reinen Open-Access-Zeitschriften und in anderen frei zugänglichen Formaten erforderlich. Deshalb wurde das Programm „Open Access Publizieren“ Ende 2020 eingestellt. Eine Bezuschussung der Open-Access-Publikationskosten, die den heute zu konstatierenden Notwendigkeiten Rechnung trägt, ist im neuen DFG-Programm „Open-Access-Publikationskosten“ möglich.