Im Sommer 2022 hat der Hauptausschuss der DFG ein internes Gleichstellungs- und Diversitätskonzept mit Fokus auf das Förderhandeln der DFG verabschiedet. Darin ist festgehalten, welche Diversitätsdimensionen die DFG in ihrem Förderhandeln besonders berücksichtigen sollte, um strukturelle Hemmnisse in ihrem Fördersystem und Förderlücken zu beseitigen. Entsprechend werden sukzessive und zunächst über einen Zeitraum von etwa fünf Jahren Maßnahmen entwickelt und umgesetzt. Vorrangig werden die nachfolgenden fünf Handlungsfelder angegangen:
Insgesamt will die DFG mit diesem Konzept und den daraus folgenden Maßnahmen Impulse für mehr Diversität und Chancengerechtigkeit im deutschen Wissenschaftssystem geben.
Diversität als Einbindung vielfältiger Perspektiven, Erfahrungen und Talente im Wissenschaftssystem dient der Förderung von Forschung höchster Qualität. Die DFG fördert sie daher aktiv auf struktureller Ebene. Dabei versteht die DFG die Diversität der Forscher*innen und die diskriminierungsfreie Teilhabe als Chance und Ressource im und für das Wissenschaftssystem und nicht im Sinne eines Ausgleichs von individuellen Nachteilen.
Seit 2002 ist die Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Satzung der DFG verankert (seit 2021: „Förderung (...) der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Vielfältigkeit in der Wissenschaft“). Und bereits seit 2006 bekennt sich die DFG zu den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Diversitätsdimensionen. Diese sind: Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Lebensalter, ethnische Herkunft (einschließlich Maßnahmen gegen Rassismus), Religion oder Weltanschauung.
Zusätzlich zu den vorgenannten Dimensionen sollen im Rahmen des Konzepts auch Dimensionen der „Sozialen Herkunft“ berücksichtigt werden. Dazu zählen nach dem Gleichstellungs- und Diversitätskonzept der DFG die Herkunft aus einem nicht-akademischen Elternhaus („First Generation Academics“), die finanzielle Ausstattung beziehungsweise ökonomische Situation, der Status nach Einwanderung oder als direkt von Eingewanderten abstammende Person sowie geflüchtete oder Asyl suchende Forscher*innen.
Der zentrale Aspekt bei der Bewertung eines Förderantrags ist dessen wissenschaftliche Qualität – so legt es auch die Satzung der DFG fest. Anträge, deren wissenschaftliche Qualität nicht ausreichend ist, erhalten keine Förderung.
Hervorragende Wissenschaft zeichnet sich aber gerade auch dadurch aus, dass Diversität sowohl bei der Ausarbeitung von Forschungsideen als auch bei der Besetzung einer Arbeitsgruppe strukturell mitgedacht wird. Diese strukturelle Berücksichtigung von Diversität ist ein zentrales Anliegen des Gleichstellungs- und Diversitätskonzepts.
Es ist nicht geplant, die konkrete Besetzung von Arbeitsgruppen auf individueller Basis hinsichtlich anderer Merkmale als dem Geschlecht zu fordern oder abzufragen. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
Hier finden Sie weitere Informationen zum Entscheidungswe.
Es handelt sich um ein „integriertes“ Gleichstellungs- und Diversitätskonzept. Das heißt, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Förderung von Diversität in diesem Konzept gemeinsam behandelt werden, – auch um Intersektionalität – also das Zusammenkommen von mehreren Ungleichheitsdimensionen in einer Person – besser adressieren zu können. Die Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist jedoch weiterhin ein wichtiger Schwerpunkt der Chancengleichheitsarbeit.
Die DFG will mögliche vorhandene Hindernisse für bestimmte Gruppen in ihren Förderprogrammen und Strukturen identifizieren und soweit wie möglich neutralisieren. Dementsprechend soll es keine Sonderprogramme für Personen mit bestimmten Diversitätsdimensionen geben; vielmehr wird Diversität als qualitätsfördernder Aspekt von Forschung in allen Programmen unterstützt.
Diversitätsdimensionen sind Möglichkeiten und erweitern Perspektiven. Die DFG lehnt es explizit ab, sich auf Defizite zu fokussieren oder Vorurteile zu verstärken.
Die DFG-Geschäftsstelle hat in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt vier Diskussionsveranstaltungen mit externen Expert*innen, Betroffenen und Interessenvertretungen zu verschiedenen Diversitätskategorien sowie mit Gremienmitgliedern der DFG ausgerichtet.
Diskutiert wurden dort die Fragen, welche Diversitätsdimensionen die DFG mit ihrem Förderhandeln adressieren könnte und sollte, ob und inwiefern strukturelle Hemmnisse in ihrem Fördersystem bestehen und welche Förderlücken gegebenenfalls geschlossen werden sollten. Auf dieser Basis wurde das Gleichstellungs- und Diversitätskonzepts der DFG erarbeitet (vgl. folgende Pressemitteilung zum Gleichstellungs- und Diversitätskonzep).
Das Team Chancengleichheit der DFG-Geschäftsstell wird über einen mehrjährigen Zeitraum zahlreiche Maßnahmen in einem kontinuierlichen Austauschprozess mit Forscher*innen, Betroffenen, wissenschaftlichen Einrichtungen und den Gremien der DFG entwickeln, umsetzen und bekannt machen. Gerne können Sie uns hierzu Anregungen geben oder Vorschläge machen oder auf Aspekte in Bezug auf Chancengerechtigkeit und Diversität in den DFG-Förderprogrammen hinweisen.
Die DFG wird auf der Seite Chancengleichhei fortlaufend über neue Maßnahmen berichten. Dort finden Sie auch Informationen zu Ansprechpersonen und Online-Informationsveranstaltungen, die das Team Chancengleichheit der DFG anbietet.
Auch der Newsletter „DFG-aktuell informiert regelmäßig über verschiedenste Themen der DFG, u.a. zu Maßnahmen für Chancengleichheit und Diversität.
Hier finden Sie weitere Erläuterungen zu konkreten Themen der Chancengleichheits- und Diversitätsarbeit der DFG.
Hier finden Sie zu verschiedenen Anliegen die richtigen Ansprechpersone in der DFG-Geschäftsstelle.